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   OVG Saarland, 10.01.2008 - 3 B 488/07.NC   

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https://dejure.org/2008,14233
OVG Saarland, 10.01.2008 - 3 B 488/07.NC (https://dejure.org/2008,14233)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.01.2008 - 3 B 488/07.NC (https://dejure.org/2008,14233)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 3 B 488/07.NC (https://dejure.org/2008,14233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zurückverweisung der Sache in einem NC-Verfahren.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Zurückverweisung einer Sache zur erneuten Entscheidung an ein Verwaltungsgericht; Anspruch auf Vergabe eines Studienplatzes bei unzureichender Auslastung der Kapazität

  • Judicialis

    UG SL § 71 Abs. 2; ; VwGO § 130 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UG SL § 71 Abs. 2; VwGO § 130 Abs. 2
    Zurückverweisung der Sache in einem NC-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Auszug aus OVG Saarland, 10.01.2008 - 3 B 488/07
    Die erstinstanzliche Beurteilung kann jedenfalls nach dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens, in dem auch innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist vorgebrachte neue Tatsachen zu berücksichtigen sind vgl. hierzu zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 - Seite 12 des Beschlussabdrucks, keinen Bestand haben, denn die Antragstellerin hat in ihrer am 21.12.2007 und damit rechtzeitig innerhalb der mit Zustellung der erstinstanzlichen Entscheidung am 14.12.2007 in Lauf gesetzten Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO - wie bereits vom Verwaltungsgericht mit Verfügung vom 25.10.2007 angeregt - erklärt, dass sie sich - sollte sie die Zulassung zum Studiengang Humanmedizin an der Antragsgegnerin erhalten - vor ihrer Immatrikulation aus dem bisherigen Studiengang Zahnmedizin abmelden werde.
  • OVG Saarland, 07.01.2019 - 1 B 316/18

    Wahrung der Antragsfrist bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der festgesetzten

    Das Beschwerdevorbringen im Schriftsatz vom 26.11.2018 gibt Veranlassung, die Sache - wie beantragt - in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO(OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 12.6.2015 - 1 B 105/15.NC -, vom 29.2.2012 - 2 B 440/11.NC -, und vom 10.1.2008 - 3 B 488/07 -, jew. juris) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen.

    Entscheidend ist, dass der Studienplatzbewerber bei Ablauf der für seinen Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität geltenden Ausschlussfrist die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen für das angestrebte Studium erfüllt und dies so rechtzeitig nachweist, dass seine Antragsunterlagen zur Zeit der Vergabeentscheidung vollständig vorliegen.(in diesem Sinn bereits in Bezug auf das 3. Fachsemester, hilfsweise niedrigere Fachsemester: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2008, a.a.O., Rdnrn. 10 ff.).

  • OVG Saarland, 29.02.2012 - 2 B 440/11

    Hochschulzulassung - Erfordernis eines innerkapazitären Zulassungsantrags als

    zur entsprechenden Anwendung dieser Bestimmung in Verfahren nach § 123 VwGO OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.1.2008 - 3 B 488/07.NC -.
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